Tiny House Versicherung

Tiny House VersicherungTiny Houses sind nicht gleich Tiny Houses und können versicherungstechnisch zwei völlig verschiedene Dinge sein.

Entweder ist es eine Mobilie oder eine Immobilie. Ist es offiziell als Wohngebäude baugenehmigt oder wird es „einfach so“ irgendwo aufgestellt? Wird es regelmäßig oder nur zeitweise bewohnt?

Die Antworten auf diese Fragen kann bei der Prämie durchaus bis zu 200 % Unterschied ausmachen und dann ist auch noch entscheidend, was dann überhaupt versicherungstechnisch abgedeckt ist. Bei einem Wohngebäude entstehen ganz andere Risiken als bei einer Mobilie. Und da spielt es keine Rolle, ob es ein Mobilheim – also ein simples Wochenendhäuschen für den Sommerurlaub – oder ein nicht baugenehmigtes Tiny House ist.

Doch damit nicht genug: Im Falle eines Brandschadens berücksichtigt eine Mobilienversicherung in der Regel nur den Zeitwert. Ein nicht baugenehmigtes Tiny House ist nach ein paar Jahren eben nur noch einen Bruchteil des ursprünglichen Kaufpreises wert und die Versicherung ersetzt dann auch nur den Zeitwert. Ganz anders sieht es bei einem baugenehmigten Tiny House aus: Als vollwertige Immobilie nimmt es an der Wertentwicklung des Immobilienmarktes teil und die Versicherung kalkuliert dann mit den Wiederbeschaffungswert also dem Neuwert. Zudem werden bei einer Wohngebäudeversicherung auch die Nebenkosten für Baugenehmigung und Bauplanung berücksichtigt, während diese bei einer Mobilienversicherung keine Berücksichtigung finden. Vergleicht man einen baugenehmigungsfähigen KfW-55-Rolling Bungalow mit einem simplen Mobilheim, dann kostet das nicht baugenehmigungsfähige Mobilheim vielleicht 75.000 € und ein vergleichbarer Rolling Bungalow vielleicht 95.000 €. Brennen beide nach fünf Jahren ab, ersetzt die Mobilienversicherung vielleicht nach 35.000 € an Zeitwert und die Wohngebäudeversicherung für den Rolling Bungalow vielleicht 120.000 €, weil die Immobilienpreise im Laufe der fünf Jahre weiter gestiegen sein können. Wer also glaubt billig zu kaufen, zahlt regelmäßig doppelt.

Und bleiben wir bei dem Brandschaden. Wenn das Haus nicht mehr bewohnbar ist – wo kommt man dann eigentlich unter? Bei einer Mobilie hat man eben Pech gehabt. Hingegen bieten einige Versicherungen bei einer regulären Wohngebäudeversicherung sogar die Möglichkeit an, die Hotel-Übernachtungen zu übernehmen, was bei einer kompletten Neubeschaffung eines Tiny House durchaus langwierig und teuer werden kann.

Wohlgemerkt: Wer die bessere und günstigere Wohngebäude-Versicherung in Anspruch nehmen will, muss sein Tiny House offiziell baugenehmigen lassen. Sie gilt nicht für solche Tinys, die auf Campingplätzen oder in Wochenendsiedlungen oder „wild“ in der Natur oder auf dem Hinterhof aufgestellten Tiny Houses. Letzteres sollte ohnehin allein aus umwelttechnischer Sicht ein absolutes No Go sein.

Da unsere Minihäuser alle grundsätzlich baugenehmigungsfähig sind, kann es also Sinn machen, sich vor Abschluss einer Versicherung genau zu informieren. Sprechen Sie dazu einmal einen unserer regionalen Servicepartner an und lassen Sie sich beraten.

Hier geht’s zur Terminanfrage für einen persönlichen Besichtigungs- und Beratungstermin.

Foto: © Rainer-Sturm / pixelio