Bauantragsservice

Rolling Bungalow de Luxe als EH55-EffizienzhausAuch ein kleines Haus ist ein Haus. Für Ihren Bauantrag liefern wir mit jedem Rolling Tiny House serienmäßig die erforderliche Baustatik inklusive Baubeschreibung und bei entsprechender Konfiguration den gesetzlich geforderten Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG – vormals Energieeinsparverordnung.
Trotzdem bleiben oftmals noch einige Fragen offen:

  • Darf ich überhaupt auf meinem Wunsch-Grundstück wohnen?
  • Wo und wie bekomme ich die erforderlichen Informationen?
  • Welcher Antrag muss überhaupt wo und wie gestellt werden?

Für Ihr Rolling Tiny House unterstützen wir Sie mit unserem „Bauantragsservice“, den wir in enger Zusammenarbeit mit renommierten Architekturbüros, die sich mit den speziellen Anforderungen an Tiny Houses auskennen, empfehlen.

Mehr Informationen finden Sie übrigens in unserem Tiny House Podcast, – hören Sie mal hinein.

Baufrechtsvorprüfung

Neben einer grundsätzlichen baurechtlichen Vorabeinschätzung bieten unsere Partner auch das komplette Bauantragsverfahren. Auf diese Weise sind Sie auf der sicheren Seite und können Ihr Rolling Tiny House entspannt genießen.

Sofern Sie noch nicht konkret wissen sollten, was und wie auf Ihrem Grundstück gebaut werden darf, buchen Sie einmal unsere Baurechtsvorprüfung. Dafür benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster – eine sogenannte Flurkarte
  • die genauen Flurstücknummern Ihres Baugrundstücks
  • die genaue Anschrift mit PLZ, Ort, Straße, Hausnummer
  • sofern vorhanden: Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan
  • sofern vorhanden: Bauvorbescheid bzw. Baugenehmigung

Eine Baurechtsvorprüfung wird nach Aufwand mit 250,00 €/h zzgl. ges. MwSt. abgerechnet. Der Aufwand kann abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ein bis drei Stunden erfordern. Sie rechnen dabei direkt mit unseren angeschlossenen Architekten ab. Bei einem Kauf eines Rolling Tiny House vergüten wir Ihnen die Kosten für die Baurechtsvorprüfung als Rabatt auf den Kaufpreis.

Anfrage zur Baurechtsvorprüfung

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