KfW-Förderkriterien für Rolling Tiny Houses

Tiny house kfw FörderungAchtung: Diese Information ist veraltet. Der Klimaschutzminister hat im Januar 2022 spontan jegliche energieefiziente Wohnungsbauförderung gestoppt.

Unser ungekürzter alter Artikel:

Grundsätzlich gilt, dass alle Tiny Houses der Rolling Tiny House GmbH ausnahmslos die Anforderungen eines KfW-70-Energieeffizienzhauses erfüllen. Dieser Standard entspricht den Anforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz, der bei jedem Bauantrag für ein Ferienhaus oder ein Wohngebäude in Form eines Wärmeschutznachweises erfüllt werden muss. Dieser Standard wird allerdings bereits seit einigen Jahren nicht mehr durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert wird. Ohne einen solchen Nachweis wird allerdings kein seriöser Architekt einen Bauantrag für ein Tiny House stellen, weil er persönlich dafür haftet, dass alle formalen baurechtlichen Bedingungen für einen Bauantrag vorliegen.

Förderfähiger KfW-55-Level

Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich ein Baugrundstück, das dem Antragsteller mehrheitlich gehört, und eine offizielle Baugenehmigung für das zu fördernde Tiny House.
Nicht gefördert werden Wohngebäude auf Grundstücken, die dem den Antrag stellenden Tiny House-Besitzer nicht gehören. Ebenso werden keine Einrichtungen auf Campingplätzen, in Wochenendhaussiedlungen oder Ferienhaussiedlungen gefördert.

Der Level eines Energieeffizienzhauses gemäß KfW-55 muss durch einen staatlich anerkannten Energieberater in Form eines Wärmeschutznachweises gemäß Gebäudeenergiegesetz nachgewiesen werden. Dazu muss der Hersteller nachweisen, dass der Primär-Energiebedarf des Tiny House weniger als 55 % eines vergleichbaren herkömmlichen Referenzhauses benötigt.
Dazu gehört auch, dass sich der Energieberater persönlich in der Produktion davon überzeugt hat, dass die vorgegebenen Standards auch tatsächlich umgesetzt werden.

Diesen KfW-55-Standard erfüllen derzeit alle Rolling Tiny Katen in vollem Umfang, sofern die zusätzlichen energetischen Maßnahmen bei der Bestellung des Tiny House mit gebucht und auch tatsächlich installiert werden. Die Förderungen umfassen folgende Leistungen (Stand: Oktober 2021):

  • Zinsgünstiges KfW-Hypothekendarlehen bis zu 120.000 € (Zinssatz z.Zt. 0,79 % p.a., Zinsfestschreibung 10 Jahre)
  • Nicht rückzahlbarer Tilgungszuschuss i.H.v. 15 % des in Anspruch genommenen Förderbetrages entsprechend bis zu 18.000 €

Selbstverständlich bietet die KfW im Rahmen dieser Programm „261, 262“ noch weitere Fördermöglichkeiten an. Allerdings sind dabei einerseits die technische Machbarkeit bei Tiny Houses mit extrem dünnen Wänden und nicht zuletzt auch die anfallenden Mehrkosten zu beachten, die ggf. den zu erwartenden Tilgungszuschuss deutlich übertreffen können. So liegen die Mehrkosten für ein KfW-55-Tiny bei uns bei ca. 5-6.000 € gegenüber der KfW-70-Version. Der verbleibende fördertechnische Vorteil kann somit bei ca. 12-13.000 € liegen. Der sich aus den energetischen Maßnahmen ergebende Vorteil eines langfristig verringerten Energieaufwandes für den Hausbesitzer ergibt sich aus dieser Maßnahme selbstredend.

Effizienzhaus-Level Tilgungszuschuss
in % vom Förderbetrag
Zuschuss je Wohneinheit Rolling Tiny Houses
KfW-70 keine Förderung Voraussetzung für Baugenehmigung alle Rolling Tiny Houses und Bungalows
KfW-55 15 % v.max. 120.000 € b.z. 18.000 € alle Tiny Katen
KfW-55 EE 17,5 % v.max. 150.000 € b.z. 26.250 €
KfW-40 20 % v.max. 120.000 € b.z. 24.000 €
KfW-40 EE 22,5 % v.max. 150.000 € b.z. 33.750 €
KfW-40 plus 25 % v.max. 150.000 € b.z. 37.500 €

Aussicht für die Zukunft

Die Rolling Tiny House GmbH betreibt seit Jahren eine sehr umfangreiche und aufwendige Forschung und Entwicklung, die überhaupt erst diese Fördermöglichkeiten insbesondere für mobile Tiny Houses haben Wirklichkeit werden lassen. Wir arbeiten auch intensiv daran, unsere anderen Tiny House-Modelle förderfähig zu entwickeln und darüber hinaus noch bessere Levels für unsere Tiny Houses erreichen zu können, um unseren Kunden noch bessere Fördermöglichkeiten eröffnen zu können.

Dieses Bestreben ist allerdings nicht allein nur Selbstzweck sondern wir werden von den politischen Entscheidungen regelrecht getrieben. So hat die Bundesregierung bereits Ende 2020 angekündigt, das Gebäudeenergieenergiegesetz im Jahre 2023 zu überprüfen und gegebenenfalls die energetischen Kriterien zu verschärfen. Während derzeit für eine Baugenehmigung ein KfW-70-Level Bedingung ist, wird erwartet, dass diese Hürde auf einen KfW-55-Level verschärft wird. Das hätte zur Folge, dass die aktuelle Förderung eines KfW-55-Energieeffizienzhauses für zukünftige Bauherren vollständig entfallen würde. Bis zu einer solchen gesetzlichen Verschärfung würden natürlich alle derzeit bestehenden Förderansprüche erhalten bleiben. Wer aber danach noch eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen möchte, müsste schon ein Tiny Houses erwerben, das einen KfW-40-Level erfüllen kann.

Doch damit nicht genug. Bereits für das Jahr 2025 ist die nächste Überprüfung vorgesehen und dann erwarten Experten, dass der Maßstab für eine Baugenehmigung sogar auf einen KfW-40-Level verschärft werden könnte. Das hieße nicht nur, dass sich der umwelttechnische Aufwand für den Bau eines Wohngebäude noch einmal dramatisch erhöhen und auch drastisch verteuern würde, – es würden auch jegliche Förderinstrumente für diesen Level entfallen.

Insbesondere Hersteller von mobilen Mikrohäusern werden damit vor ganz besondere Aufgaben gestellt, weil kleine Häuser systembedingt nur dünne Wände und damit begrenzte Dämmmöglichkeiten bieten. Es wird also unausweichlich sein, dass sich künftige Tiny Houses immer mehr zu regelrechten High-Tec-Häusern entwickeln, wenn sie überhaupt noch genehmigungsfähig oder sogar förderfähig sein sollen. Die Rolling Tiny House GmbH stellt sich diesen Anforderungen mit ihrem gesamten Know-How und ihrer langjährigen Erfahrung.

Abschließendes

Die Förderung kann durch Ihre Hausbank bzw. durch die finanzierende Bank Ihres Vertrauens direkt bei der KfW beantragt werden. Grundsätzlich gilt, dass der Erwerb eines Tiny House keine Verpflichtung oder Garantie für eine Förderung darstellt. Zuständig und verantwortlich ist stets der Bauherr selbst. Ungeachtet dessen unterstützt die Rolling Tiny House GmbH selbstverständlich den Bauherrn, den Architekten sowie das antragsstellende Kreditinstitut.