Straßenzulassung

Dekra LogoGrundvoraussetzung für einen sicheren Einsatz Ihres Rolling Tiny House ist eine statisch sicher berechnete Konstruktion. Anders als bei stationären Häusern muss Ihr mobiles Holzhaus Kräfte aushalten, die der Seemann mit „schwerem Orkan“ bezeichnen würde, – und das auch auf der Autobahn, auf Brücken, in der Kurve und auf Gummireifen. Die Vibrationen im Straßenbetrieb sind durchaus einem mittleren Erdbeben vergleichbar. Bewegen Sie daher niemals ein Tiny House im Straßenverkehr ohne eine durch einen staatlich anerkannten Prüfstatiker berechnete Statik, der zugleich mit seiner Unterschrift für die Sicherheit bürgt, so dass auch im Schadensfalle der Versicherungsschutz erhalten bleiben kann.
Ihr Rolling Tiny House wird serienmäßig mit einer solchen Statik ausgeliefert.

Darüber hinaus verpflichtet die Straßenverkehrsordnung eine zusätzliche Prüfung aller verkehrstechnisch wichtigen Punkte wie Maße, Gewicht, Beleuchtung und der sicheren Befestigung aller Teile.

Ungeachtet aller serientechnischen Professionalität lassen wir jedes Rolling Tiny House einzeln durch die erfahrenen Sachverständigen von TÜV bzw. DEKRA überprüfen und als „Trailer mit Sonderaufbau“ sowie für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zertifizieren.

Trotz aller Sorgfalt in der Herstellung und Zulassung jedes einzelnen Rolling Tiny House ist und bleibt ein sicherer Transport auf der Straße in hohem Maße abhängig von einem sicherheitsorientierten und voraussschauenden Fahrer des Zugfahrzeuges. Ein Tiny House auf Rädern ist kein Wohnwagen, der sich insbesondere durch Leichtbau und schmaler Spurführung auszeichnet. Höhe, Breite und Gesamtlänge des Gespanns entsprechen durchaus dem eines großen LKW.

Deshalb empfehlen wir ausdrücklich, vor jeder Fahrt die Streckenführung genau zu planen. Auch heute noch existieren alte Unterführungen, die nicht über die erforderliche Mindesthöhe von vier Metern verfügen. Meiden Sie daher bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit solche Strecken und nutzen Sie vorrangig gut ausgebaute Autobahnen, Land- und Bundesstraßen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Zugfahrzeug für eine zulässige gebremste Anhängelast von bis zu 3,5 Tonnen ausgelegt sein muss.

Für den Transport eines Tiny House im Straßenverkehr benötigen Sie einen Führerschein Klasse BE bzw. alte Klasse 3.

Gerne übernimmt Ihr autorisierter Rolling-Tiny-House-Vertragshändler auch die Anmeldung beim zuständigen Straßenverkehrsamt und organisiert mit Ihnen gemeinsam die regelmäßige Hauptuntersuchung bei TÜV, DEKRA oder einem anderen autorisierten Betrieb.